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Information zur Dezember-Hilfe und Strom- und Gaspreisbremse
 
 
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0800 7759000  (außerhalb der regulären Arbeitszeit)

 

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Strom- und Gaspreisbremse

Wir werden allen unseren Kunden, die von der Strom- oder Gaspreisbremse betroffen sind, bis Ende Februar ein Informationsschreiben über die Höhe des Entlastungskontingents und die ab März gültige Höhe des Abschlages zusenden.

Aller Voraussicht nach, wird die Entlastung für die Monate Januar bis März im Abschlag für März berücksichtigt und ab dem Monat April wird es wieder einen gleichbleibenden Abschlag, der jeweils eine Entlastung für den jeweiligen Monat beinhaltet, geben.

Die Entlastung berechnet sich anhand Ihres aktuellen Jahresverbrauches. Hiervon erhalten Sie für 80% die Differenz zwischen dem festgelegten Referenzpreis und Ihrem aktuellen Arbeitspreis gutgeschrieben.

Die Referenzpreise wurden für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen wie folgt festgelegt:

- für Gas 12 ct. brutto pro Kilowattstunde

- für Strom 40 ct. brutto pro Kilowattstunde

Für die übersteigenden 20 % fällt der volle Arbeitspreis laut Ihrem Tarif an.

 
 

Information zur Dezember-Hilfe

Lieber Erdgaskunde der KEEP - Kommunale Eisenberger Energiepartner GmbH,

gern informieren wir Sie über die einmalige Kostenentlastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).

Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwierigen Zeit hoher Energiepreise und hoher Inflation sicherzustellen, werden wir diese Entlastung ihrem Kundenkonto gutschreiben. Somit greift für Sie eine sofortige finanzielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022.

Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas werden wir Ihnen den so genannte Entlastungsbetrag gutschreiben. Dieser Entlastungsbetrag wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Gas auf Basis der im Dezember gültigen Preise Ihres Tarifs und einem Zwölftel Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet. Den Entlastungsbetrag werden wir Ihnen auf der Jahresrechnung transparent ausweisen.

Warum erfolgt die Berechnung des Entlastungsbetrages nach dem Willen der Bundesregierung auf Basis der Jahresverbrauchsprognose 2022, die ja meist zum Zeitpunkt der letzten Abrechnung Ende 2021 ermittelt wurde und nicht mehr aktuell ist? Damit möchte die Bundesregierung Ihre Sparsamkeit beim Energieverbrauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraussichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonusermittlung zugrunde gelegt.

Ihre KEEP GmbH

Änderung der Gaspreisanpassung zum 01.11.22 der Grundversorgungskunden der KEEP GmbH

Die mitgeteilte Gaspreisanpassung zum 01.11.2022 der Grundversorgung der KEEP GmbH verändert sich durch das nicht In Kraft treten der Gasbeschaffungsumlage und der beschlossenen Mehrwertsteuerreduzierung auf Gas von 19 % auf 7 %.

Auch für unsere Sondervertragskunden bedeutet dies, dass wir ab 01.10.2022 natürlich keine Gasbeschaffungsumlage weiterberechnen. Gleichzeitig wird natürlich auch hier die Mehrwertsteuer auf 7 % reduziert.

Die ab 01.10.2022, für die Sondervertragskunden, bzw. die ab 01.11.2022, für die Grundversorgungskunden, geltenden Preise können Sie weiter unten einsehen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kundenportal zur Verfügung.

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