Schlichtungsstelle gem. § 41 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 4 EnWG
Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 4. August 2011 ist gesetzlich festgelegt, dass sich Verbraucher nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren beim EVU an eine Schlichtungsstelle wenden können (§§ 111a ff.)
Zum 01.11.2011 wurde hierzu nachfolgend genannte Schlichtungsstelle eingerichtet:
Friedrichstraße 133 • 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240 0
Telefax: 030 2757240 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-energie.de
Sollten Sie Fragen zum Schlichtungsverfahren haben, können Sie sich gerne an uns wenden.