Gemäß § 11 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind Netzbetreiber berechtigt, einen Baukostenzuschuss (BKZ) zur teilweisen Deckung der Kosten für die Erstellung und Verstärkung örtlicher Verteilanlagen im Niederspannungsnetz zu erheben, sofern die Leistungsanforderung 30 kW übersteigt.
Die KEEP GmbH hat unter Verwendung des vom Verband der Netzbetreiber (VDN) entwickelten Standardberechnungsmodells (2-Ebenen-Modell) die Baukostenzuschüsse ermittelt.
Die hier veröffentlichten Baukostenzuschüsse sind ab 01.01.2017 gültig.
Spannungsebene | Preis |
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Niederspannungsnetz 0,4 KV | 112,15 €/kVA |
Umspannung 20/0,4 kV | 100,90 €/kVA |
Mittelspannungsnetz 20 kV | 80,41 €/kVA |