Waldschwimmbad

Die Badesaison 2023 endet am 17.09.2023

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Unsere Ladesäulen sind leider, wegen einer Umstellung, ab dem 01.02.2024 vorübergehend außer Betrieb.

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24 h | Bereitschaft: 06351 407-107

0800 7759000  (außerhalb der regulären Arbeitszeit)

 

Grund- und Ersatzversorger

Feststellung des Grundversorgers § 118 Abs. 3 EnWG

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist Grundversorger bis zum 31. Dezember 2006 das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.

Der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, alle 3 Jahre zum 01. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30. September auf der Internetseite bekannt zu geben, sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Gem. § 36 Abs. 2 EnWG haben wir den Anteil der Haushaltskunden pro Lieferant zum 01.07.2021 im Netzgebiet ermittelt.
Im Ergebnis hat der folgenden Lieferant die meisten Haushaltskunden beliefert und ist damit ab 01.01.2022 Grundversorger im Netzgebiet der KEEP GmbH.

Ort Grundversorger
Stadt Eisenberg, Gemeinde Hettenleidelheim, Gemeinde Obrigheim, Gemeinde Ramsen, Gemeinde Wattenheim KEEP GmbH

Die nächste Festlegung erfolgt am 30.09.2024 zum 01.01.2025.