Wir werden allen unseren Kunden, die von der Strom- oder Gaspreisbremse betroffen sind, bis Ende Februar ein Informationsschreiben über die Höhe des Entlastungskontingents und die ab März gültige Höhe des Abschlages zusenden.
Aller Voraussicht nach, wird die Entlastung für die Monate Januar bis März im Abschlag für März berücksichtigt und ab dem Monat April wird es wieder einen gleichbleibenden Abschlag, der jeweils eine Entlastung für den jeweiligen Monat beinhaltet, geben.
Die Entlastung berechnet sich anhand Ihres aktuellen Jahresverbrauches. Hiervon erhalten Sie für 80% die Differenz zwischen dem festgelegten Referenzpreis und Ihrem aktuellen Arbeitspreis gutgeschrieben.
Die Referenzpreise wurden für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen wie folgt festgelegt:
- für Gas 12 ct. brutto pro Kilowattstunde
- für Strom 40 ct. brutto pro Kilowattstunde
Für die übersteigenden 20 % fällt der volle Arbeitspreis laut Ihrem Tarif an.